Was ändert sich mit dem neuen Erbrecht?
Als Anwalt erreichte mich von Herrn B. folgende Frage: „Ich bin von meiner Frau geschieden und Vater von drei Kindern. Nun habe ich gehört, dass in der Schweiz bald ein neues Erbrecht in Kraft treten wird. Was bedeutet dies für mich und meine Kinder? Soll ich mit der Regelung meines Nachlasses warten, bis das neue Gesetz gilt?“
Das Parlament hat das neue Erbrecht im Dezember 2020 verabschiedet. Es wurde dagegen kein Referendum ergriffen. Aus diesem Grund wird das revidierte Erbrecht gemäss Entscheidung des Bundesrats am 1. Januar 2023 definitiv in Kraft treten.
Die wichtigste Änderung betrifft die bisherigen Pflichtteile der Eltern und Nachkommen. So werden die Eltern in Zukunft nicht mehr pflichtteilgeschützte Erben sein. Der Pflichtteil der Nachkommen reduziert sich von bisher drei Vierteln auf neu die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Für Sie als unverheirateten Mann mit Nachkommen bedeutet dies konkret, dass Sie neu über die Hälfte Ihres künftigen Nachlasses frei verfügen können. Die andere Hälfte wird nach wie vor Ihren Kindern insgesamt als Pflichtteil zustehen.
Mit der Regelung Ihres Nachlasses müssen Sie aber nicht zuwarten, bis das revidierte Erbrecht in Kraft getreten ist, da gemäss den allgemeinen Übergangsregeln des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) dasjenige Erbrecht gilt, welches beim Tod des Erblassers in Kraft ist. Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen auch, in einem allfälligen Testament im Hinblick auf die künftige Gesetzesänderung auf die Nennung konkreter Prozent- oder Bruchzahlen bezüglich der Pflichtteile zu verzichten.
Des Weiteren wird mit Inkrafttreten der Erbrechtsrevision unter anderem neu auch geregelt sein, dass die Ehegatten nicht bloss nach der Scheidung gegenseitig keine Ansprüche aus Verfügungen von Todes wegen geltend machen können und gegenseitig keinen Pflichtteil mehr haben, sondern bereits während eines hängigen Scheidungsverfahrens. Dies ist nach geltendem Recht noch nicht der Fall.
Bei Unsicherheiten ist es sinnvoll, rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen. So kann auch auf Ihre persönliche Situation konkret Rücksicht genommen werden.
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